In Brandmauern eingeschnittene Türen müssen mit Türen ausgestattet sein, die auch der Ausbreitung von Flammen und Rauch widerstehen. Diese werden als „Brandschutztüren“ bezeichnet. Alle Materialien, aus denen sie hergestellt werden, einschließlich Türbeschlägen wie Ausstiegsvorrichtungen, Türschließer, Schlösser, Knöpfe usw., müssen ebenfalls brennbar sein.
2018-03-23